23 Okt
Veröffentlicht von: Christoph in: Allgemein
Heute habe ich bei 100Partnerprogramme von einer neuen Verordnung gelesen, die wahrscheinlich viele Blogs und Internetseiten betreffen wird. Danach müssen Netzpublikationen ab sofort generell an die Deutsche Nationalbibliothek übermittelt werden. Ausnahme sind rein private Webseiten oder Werke, die auch in körperlicher Form nicht abgeliefert werden müssten.
Was sind Netzpublikationen (aus der Webseite der DNB):
“Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen.”
Sicherlich werden einige Abmahnanwälte daran gut verdienen.
Was haltet ihr von dieser Regelung?